Augen-Check
Vom Gesetzgeber wird nur beim Erwerb des Führerscheins und bei der Verlängerung von LKW- bzw. Bus-Führerscheinen ein Sehtest gefordert. Als verantwortungsbewusster Autofahrer sollten Sie sich regelmäßig ab dem 45. Lebensjahr einem Augentest unterziehen.
Nur so können Sehstörungen und Erkrankungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Der Augen-Check ist eine umfassende Untersuchung Ihrer Sehkraft. Diese umfasst: Untersuchung aller Augenabschnitte, Prüfung der Sehschärfe, Untersuchung des Gesichtsfeldes, Untersuchung des Dämmerungs- und Nachtsehens, Untersuchung der Blendungsempfindlichkeit.
Die Untersuchungsergebnisse unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

