Das Glaukom ist deshalb so tückisch, weil der Betroffene lange Zeit nichts von den Veränderungen merkt. Es ist wichtig, dass Ihr Augenarzt regelmäßig die zur Glaukom-Früherkennung notwendigen Untersuchungen vornimmt.
Der Grüne Star oder das Glaukom gehört, wenn es nicht rechtzeitig behandelt wird, zu den häufigsten Ursachen einer Erblindung. Durch einen zu hohen Augeninnendruck und/oder Durchblutungsstörungen kommt es zu einer Schädigung des Sehnervs.
Im weiteren Verlauf der Erkrankung sterben die empfindlichen Sehnervenfasern ab. Das auf der Netzhaut aufgenommene Bild kann dann nur noch unvollständig an das Sehzentrum im Gehirn weitergeleitet werden. Dieser Vorgang bewirkt einen zunehmenden Gesichtsfeldverfall bis zur Erblindung.
Das Glaukom ist deshalb so tückisch, weil der Betroffene lange Zeit nichts von diesen Veränderungen merkt. Deshalb ist es so wichtig, dass Ihr Augenarzt regelmäßig die zur Glaukom-Früherkennung notwendigen Untersuchungen vornimmt.
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Das Auge braucht zur Erhaltung von Form und Sehfunktion einen bestimmten Innendruck, der durch das Kammerwasser hergestellt wird. Im normalen Auge besteht ein Gleichgewicht zwischen produziertem und abfließendem Kammerwasser. Ist der Abfluss des Kammerwassers gestört, die Produktion bleibt jedoch gleich, dann steigt der Augeninnendruck an. Häufigste Ursache für eine Kammerwasserabflussstörung ist die altersbedingte Abnahme der Durchlässigkeit des Maschenwerkes (Trabekelwerk), durch das das Wasser fließen muss.
Diese Veränderung geschieht bereits ab dem 40. Lebensjahr. Seltenere Ursachen für eine Abflussstörung sind vorangegangene Erkrankungen des Auges, wie Durchblutungsstörungen (fortgeschrittener Diabetes bedingter Gefäßschaden, Thrombose) und Entzündungen im Augeninnern.
Eine besondere Form ist das akute Winkelblockglaukom, das mit starken Schmerzen, erheblicher Verschlechterung des Sehens und einem roten Auge einhergeht. Ursächlich ist hier eine plötzliche Blockierung des Kammerwasser-Abflusses. Die Folge ist ein extremer Druckanstieg. Nur die sofortige augenärztliche Notfallbehandlung kann eine Erblindung verhindern.
Auch eine schlechte Durchblutung der Sehnerven kann für die Glaukomentstehung eine Rolle spielen. Als Risikofaktoren gelten hier Diabetes mellitus, ein zu hoher oder zu niedriger Blutdruck, zu dickflüssiges Blut oder ein altersbedingter Gefäßschaden. Hier ist es wichtig, dass der Hausarzt die Grunderkrankung frühzeitig erkennt und behandelt.
Wenn Sie über 40 Jahre alt sind, sollten Sie mindestens einmal jährlich zum Augenarzt gehen. Vor dem 40. Lebensjahr sollten Sie Ihre Augen einmal jährlich untersuchen lassen, wenn Sie Diabetiker oder hochgradig kurzsichtig sind, wenn Sie einen erhöhten Blutdruck haben oder auch, wenn in Ihrer Familie jemand am Grünen Star erkrankt ist.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung nur bei den Patienten, bei denen nachweisbar ein Glaukom-Verdacht besteht, etwa weil enge Verwandte von der Krankheit betroffen sind, oder fortgeschrittener Netzhautschädigung durch Gefäßveränderungen wie bei Diabetes mellitus.
Tatsächlich aber sind in Deutschland mehrere Millionen Menschen, auch ohne diese vom Gesetzgeber anerkannten Risikofaktoren, vom Grünen Star bedroht. Darum werden Sie in unserer Praxis über die Gefahr einer unerkannten Glaukom-Erkrankung aufgeklärt. Darüber hinaus wird Ihnen als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) eine Vorsorge-Untersuchung angeboten.
So können auch Sie diese so wichtige Leistung in Anspruch nehmen. Sollte der Augenarzt ein Glaukom entdecken, dann übernimmt natürlich die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle weiteren Maßnahmen einschließlich der Behandlung.
Folgende Untersuchungen können durchgeführt werden, um ein Glaukom auszuschließen:
Am Anfang steht in der Regel die Behandlung mit drucksenkenden Augentropfen. Damit Ihr Augenarzt das Medikament auswählen kann, das am besten für Sie geeignet ist, muss er wissen, wegen welcher Erkrankungen Sie in Behandlung sind und welche Medikamente Sie noch einnehmen. Voraussetzung für den Behandlungserfolg ist, dass die Augentropfen konsequent und pünktlich angewendet und die regelmäßigen Kontrolltermine eingehalten werden. Ist eine ausreichende Druckregulierung mit Medikamenten allein nicht möglich, besteht eine gute Chance, den Druck durch eine Laserbehandlung oder eine Operation zu senken.
Wenn die Möglichkeiten zur Früherkennung genutzt werden und die ärztlich empfohlene Behandlung – konsequente Tropftherapie und regelmäßige, meist vierteljährliche Kontrollen – unter zuverlässiger Mitarbeit des Patienten verläuft, kann eine Erblindung durch den Grünen Star verhindert werden.
In den letzten Jahren wurde eine neue Lasertechnologie entwickelt, welche die Durchlässigkeit des Maschenwerks auf eine andere Weise verbessert und dadurch den Augen-Innendruck senkt. Mit der „Selektiven Lasertrabekuloplastik“ (SLT), präziser „Lasertrabekel-Photoregeneration“ genannt, wird nicht, wie bei anderen Therapie-Formen, eine plastische Verformung durch Hitzewirkung erzeugt, sondern eine Befreiung der Maschen von der verstopfenden Einlagerung von Zellmaterial, meist Pigmentzellen, durch ein mechanisches, schmerzloses „Abklopfen“. In feingeweblichen Tests ließ sich dieser Mechanismus nachweisen. Dabei stellte man eine allmähliche Wiederherstellung der früheren Bälkchenstruktur fest.
In Langzeitstudien konnte man eine Wirksamkeit der Drucksenkung in rund 70% beobachten, die in der Mehrzahl auch noch Jahre nach der Behandlung Bestand hatte. Die zuvor notwendigen Augentropfen ließen sich nach der Behandlung in vielen Fällen reduzieren oder zuweilen ganz absetzen.Wenn der Effekt nach einigen Jahren nachließ, konnte er durch erneute Behandlung wiederholt erzielt werden. Nebenwirkungen und Nachteile traten nie auf. Unsere bisherigen Erfahrungen mit diesem neuen Laser bestätigen diese Beobachtungen.
Behandlung mit dem SLT-Laser: Bei dieser Behandlung handelt es sich nicht um die bisher gebräuchliche Lasertrabekuloplastik, die von den Krankenkassen übernommen wird, sondern um eine innovative „Trabekel-Photoregeneration“, welche außerhalb des Katalogs der Kassenleistungen liegt. Daher können wir unseren Patienten dieses Verfahren leider nur als eine privat zu bezahlende Behandlung anbieten.
Vorteilhaft kann an diesem neuen Verfahrens für Sie sein, dass Sie nach der Behandlung weniger oder eventuell gar keine Augentropfen mehr anwenden müssen, was Sie bei der Zuzahlung für Medikamente entlastet und von deren Nebenwirkungen befreit. Dennoch ist es notwendig, auch nach der Behandlung das Glaukom weiterhin regelmäßig augenärztlich überwachen zu lassen!
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